Wild Media Anfrage
wildmedia@bundesforste.at
Telefon:
02231/600 2121
Fax:
02231/600 2109
Mo-Fr von 9-17 Uhr
Anfrage
Um Erteilung der privatrechtlichen Zustimmung zur kommerziellen Nutzung von Flächen der Österreichischen
Bundesforste¹
für Foto-, Film-, Werbe- und/oder Veranstaltungszwecke
ANGABEN ZUR FLÄCHE
Name der Fläche (z.B. Kaiserklamm, Streif, Wildschönau)²:
Gemeindegebiet (wahlweise nächstliegende Ortschaft):
Art der Fläche (z.B. Wiese, Wald, Skipiste, Wasserfall): *
Ungefähre Größe der benötigten Fläche in m²:
Fläche wird benötigt: von
Tag
, Zeit
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
bis (inkl. Anfahrt, Auf-, Abbau)
Tag
, Zeit
';
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
ANGABEN ZUM NUTZER
Firmenname: *
Firmenbuchnummer:
Anschrift:
Ansprechpartner:
E-Mail: *
Tel.: *
Notfall-Nr.:
Fax:
ANGABEN ZUR ART DER KOMMERZIELLEN NUTZUNG:
Temporäre Flächennutzung für
Filmaufnahmen
Fotoaufnahmen
Errichtung von Werbeträgern
Durchführung von Veranstaltungen
Durchquerung eines ÖBf-Grundstückes (z.B. Rallye, Radrennen)
Genaue Beschreibung der Nutzung
(z.B. Produktpräsentation, Dreharbeiten für Dokumentarfilm, Werbetafel auf Skipiste):
Auftragsarbeit der Gemeinde/des Tourismusverbandes
(Name der Gemeinde bzw. des Tourismusverbandes):
Maximale Anzahl aller im Rahmen der Nutzung vor Ort befindlichen Personen:
wird Zufahrt benötigt:
ja
nein
Anzahl Fahrzeuge:
PKW
LKW
Spezialfahrzeug(e) Beispiel:
Hubschrauberlandung:
ja (Anzahl der Landungen:
)
nein
Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Daten elektronisch verarbeitet werden und meine Angaben überprüft werden können.
*Pflichtfelder
¹Gemäß Bundesforste-Gesetz von 1996, BGBl. Nr. I 793/1996 i.d.g.F. Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen rechtzeitig behördliche Genehmigungen einzuholen sind. In Nationalparks kommen gesonderte Regelungen zur Anwendung.
²Die exakte Beschreibung der betroffenen Grundstücke und Kastralgemeinden ist Teil des schriftlichen Nutzungsvertrages, der in allen Fällen mit der ÖBf abzuschließen ist.