Wild Media Anfrage
 ÖBf



WildMedia


wildmedia@bundesforste.at
Telefon: 02231/600 2121
Fax: 02231/600 2109
Mo-Fr von 9-17 Uhr
 Anfrage

  Um Erteilung der privatrechtlichen Zustimmung zur kommerziellen Nutzung von Flächen der Österreichischen
Bundesforste¹ für Foto-, Film-, Werbe- und/oder Veranstaltungszwecke
 
 

ANGABEN ZUR FLÄCHE

 Name der Fläche (z.B. Kaiserklamm, Streif, Wildschönau)²:
 Gemeindegebiet (wahlweise nächstliegende Ortschaft):
 Art der Fläche (z.B. Wiese, Wald, Skipiste, Wasserfall): *
 Ungefähre Größe der benötigten Fläche in m²:
 Fläche wird benötigt: von Tag  ,   Zeit
 bis (inkl. Anfahrt, Auf-, Abbau) Tag  ,   Zeit
 
 

ANGABEN ZUM NUTZER

 Firmenname: *
 Firmenbuchnummer:
 Anschrift:
 Ansprechpartner:
 E-Mail: *
 Tel.: *
 Notfall-Nr.:
 Fax:
 
 

ANGABEN ZUR ART DER KOMMERZIELLEN NUTZUNG:

  Temporäre Flächennutzung für
Filmaufnahmen Fotoaufnahmen
Errichtung von Werbeträgern
Durchführung von Veranstaltungen
Durchquerung eines ÖBf-Grundstückes (z.B. Rallye, Radrennen)




 
 Genaue Beschreibung der Nutzung (z.B. Produktpräsentation, Dreharbeiten für Dokumentarfilm, Werbetafel auf Skipiste):
 
  Auftragsarbeit der Gemeinde/des Tourismusverbandes (Name der Gemeinde bzw. des Tourismusverbandes):
 
 Maximale Anzahl aller im Rahmen der Nutzung vor Ort befindlichen Personen:
 
  wird Zufahrt benötigt:
                               ja
                              
nein
 
 Anzahl Fahrzeuge:       PKW LKW
                                 Spezialfahrzeug(e)        Beispiel:

 
 Hubschrauberlandung:
                               ja (Anzahl der Landungen: )
                              
nein
 
 Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Daten elektronisch verarbeitet werden und meine Angaben überprüft werden können.

 

 *Pflichtfelder
¹Gemäß Bundesforste-Gesetz von 1996, BGBl. Nr. I 793/1996 i.d.g.F. Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen rechtzeitig behördliche Genehmigungen einzuholen sind. In Nationalparks kommen gesonderte Regelungen zur Anwendung.
²Die exakte Beschreibung der betroffenen Grundstücke und Kastralgemeinden ist Teil des schriftlichen Nutzungsvertrages, der in allen Fällen mit der ÖBf abzuschließen ist.