Die Regeln des Erhaltens
Nicht vermehrbares Gut wie Grund und Boden muss im Gesamten für alle ÖsterreicherInnen erhalten werden. So steht es im Bundesforstegesetz und genau danach handeln wir als Österreichische Bundesforste.
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, investieren die ÖBf Erlöse aus Verkäufen in den Ankauf von Liegenschaften. Besonders betreuen wir dabei jene Liegenschaften und Regionen, die für das Selbstverständnis Österreichs wichtig sind: Nationalparks, Seen, Gletscher, Naturschutzflächen sowie strategisch wichtige und potentiell ertragreiche Flächen.
Erworben werden Flächen, die der Arrondierung oder Verbesserung der Besitzstruktur oder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Besitzes dienen.
Für alle Transaktionen, die Auswirkungen auf das Grundbuch haben (Abtretung, Erwerb, Belastung, Verzicht auf bücherliche Rechte, etc.) ist die Genehmigung des Aufsichtsrates der ÖBf AG erforderlich. Soweit die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Wertgrenzen der Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen überschritten werden oder ehemals deutsches Eigentum vorliegt, ist das Bundesministerium für Finanzen, allenfalls auch der Nationalrat mit dem Geschäft zu befassen.