In dieser Rubrik beantworten wir oft gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht behandelt werden, können Sie sich an unsere Seen-Spezialistinnen und -Spezialisten wenden!
Ja, grundsätzlich ist das Baden für Hunde in Bundesforste-Seen erlaubt. Allerdings gilt es örtliche behördliche Bestimmungen zu beachten, die das Baden von Hunden zum Beispiel in bestimmten Bereichen aus Gründen des Naturschutzes, in Seebädern aus hygienischen Gründen oder aus ortspolizeilichen Verordnungen der Gemeinde verbieten können.
Da die meisten Naturbadeplätze der Bundesforste von den jeweiligen Ortsgemeinden verwaltet werden, entscheiden die Gemeinden, ob die Mitnahme von Hunden erlaubt ist oder nicht.
Der ÖBf-Naturbadeplatz am Ödensee kann auch mit Hunden genutzt werden, ebenso die Badeflächen entlang des Hinteren Langbathsees. Auch die Naturufer am Millstätter Sees, Hallstätter See oder Grundlsee eigenen sich für ein erfrischendes Hundebad im See.
Auf den meisten ÖBf-Naturbadeplätzen am Attersee haben die Gemeinden hingegen die Mitnahme von Hunden untersagt, da es sich oft um kleinere und intensiv genutzte Flächen handelt.
Grundsätzlich ist das Tauchen in Bundesforste-Seen erlaubt. Genaue Regelungen und Informationen zu gültigen Tauchzonen und –zeiten bzw. die Dive Card als persönliche „keycard“ zum Untertauchen ist bei der ARGE Tauchen oder dem Tauchsportverband Österreich erhältlich.