Erholung an den schönsten Gewässern
Die Bundesforste setzen sich an ihren Gewässern für den öffentlichen Seezugang ein und haben an den schönsten Badeseen des Landes mehr als 50 Naturbadeplätze geschaffen. Diese sind frei und kostenlos zugänglich. Die Palette reicht von beliebten Erholungsflächen etwa in Litzlberg am Attersee oder dem Edelweißbad in Pörtschach am Wörthersee bis hin zu weniger bekannten Naturkleinoden am Ödensee oder am Hubertussee in der Steiermark.
Zusätzlich laden rund 200 km frei zugängliche Naturufer zum Sprung ins kühle Nass. Besonders der Grundlsee (Stmk) oder die Langbathseen (OÖ) genauso wie die von Wald gesäumten Ufer des Millstätter Sees (K) bieten im Sommer ein erfrischendes Naturerlebnis. Seeufergrundstücke besitzen die Bundesforste nur sehr wenige. Der überwiegende Teil davon steht als Naturbadeplatz zur Verfügung oder wird Gemeinden und Tourismusverbänden zur Nutzung als öffentliche Promenaden, Parks oder Strandbäder überlassen.


Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die Seenbewirtschaftung bilden das Bundesforstegesetz und das Wasserrechtsgesetz. Es gilt eine Substanzerhaltungspflicht im Verfassungsrang, das heißt unter anderem, dass Seen und Seeuferflächen im Eigentum des Bundes zu erhalten sind. Sollte es in Ausnahmefällen zu Verkäufen kommen, ist der Erlös zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesserung der Substanz zu verwenden. Darüber hinaus ist bei der Verwaltung der Seeuferflächen oder Seen auf den Erhalt der natürlichen Seeuferteile sowie den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen.
Seenreinigungs-Aktionen
Für ein ungetrübtes Badevergnügen initiieren die Bundesforste gemeinsam mit regionalen Tauchvereinen, der Wasserrettung oder der freiwilligen Feuerwehr regelmäßige Seenreinigungs-Aktionen an ihren Gewässern. Dabei wird der Seegrund von freiwilligen Helfer*innen von illegal entsorgtem Unrat und Müll befreit und anschließend von den Bundesforsten sachgemäß entsorgt.
