Pflege, Schutz, Bewirtschaftung
Österreichs Seen sind unvergleichlich schöne Erholungsgebiete und untrennbar mit unserer Lebensqualität, mit Freizeit, Erholung und Tourismus verbunden. Darüber hinaus sind sie wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Bundesforste pflegen, schützen und bewirtschaften mehr als 70 der größeren Seen und sind damit der größte Seenmanager des Landes. Mit der Betreuung ist eine große Verantwortung verbunden. Daher arbeiten wir auch in der Seenbewirtschaftung nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und tragen den Interessen von Natur, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen Rechnung.
Anzahl betreute Seen | 74 Seen mit einer Fläche von mehr als 1 ha Wasserfläche, zahlreiche Kleinseen |
Gesamtfläche | rund 16.000 ha |
Naturbadeplätze | mehr als 50 Plätze an 15 Seen |
Frei zugängliche Ufer | mehr als 200 km |
10 größte ÖBf-Seen | Attersee, Traunsee, Wörthersee, Millstätter See, Wolfgangsee, Ossiacher See, Hallstätter See, Weißensee, Grundlsee und Fuschlsee |
FAQ und Positionen der ÖBF zur Seenbewirtschaftung
Die Bundesforste betreuen und bewirtschaften 70 % aller österreichischen Seen, das sind 74 der größeren Seen mit einer Fläche von mehr als einem Hektar sowie zahlreiche Kleinseen. Daraus ergeben sich vielfältige Aufgaben und Ansprüche. Arbeitsbereiche sind z. B. Natur- und Gewässerökologie sowie die Erhaltung natürlicher Seeuferteile, die im Eigentum der Bundesforste stehen, und Renaturierungen von Flächen im Eigentum der Bundesforste. Weiters geht es um die Sicherung von Erholung und freiem Seezugang oder auch die gewerbliche und private Nutzung von Ufer- und Seeflächen sowie die Fischerei.
Die Grundlage für die Seenbewirtschaftung bilden das Bundesforstegesetz und das Wasserrechtsgesetz. Es gilt eine Substanzerhaltungspflicht im Verfassungsrang, das heißt unter anderem, dass Seen und Seeuferflächen im Eigentum des Bundes zu erhalten sind. Sollte es in Ausnahmefällen zu Verkäufen kommen, ist der Erlös zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesserung der Substanz zu verwenden. Darüber hinaus ist bei der Verwaltung der Seeuferflächen oder Seen auf den Erhalt der natürlichen Seeuferteile sowie den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen.
Die zehn größten Seen der Bundesforste sind, gereiht nach Fläche:
- Attersee,
- Traunsee,
- Wörthersee,
- Millstätter See,
- Wolfgangsee (Salzburger Teil),
- Ossiacher See (rund 80%),
- Hallstätter See,
- Weißensee,
- Grundlsee und
- Fuschlsee.
Den Bundesforsten gehört zumeist die Seewanne, also der Seegrund, sowie der meist schmale Bereich zwischen Ufer und Wasser, der sogenannte „Badewannenrand“. Ebenso gehören den Bundesforsten vereinzelt sogenannte Vorliegerflächen, das sind schmale Landflächen, die aber noch zur Seeparzelle gehören. In der Regel liegen sie privaten Grundstücken vor und sind daher öffentlich nicht zugänglich. Sie können von den Anrainern in Bestand genommen werden. Klassische Seeufergrundstücke sind nur wenige in ÖBf-Besitz. Von den frei zugänglichen Seeuferflächen der Bundesforste ist der weitaus überwiegende Teil bereits öffentlich nutzbar – als Naturbadeplatz, Park, Promenade oder als Fläche für öffentliche Strandbäder in den Seegemeinden.
Das Wasser ist in den meisten Fällen öffentlich und die Wasseroberfläche ist im Rahmen des sogenannten großen Gemeingebrauchs für jedermann nutzbar. Das Wasser darf zum Baden, Schwimmen, Abkühlen, Paddeln oder Tauchen von allen genutzt werden und man darf Flächen betreten, die erkennbar regelmäßig von Wasser überspült sind. Die Nutzung der Wasseroberfläche (der „Welle“) z. B. für Schifffahrt oder Motorboote unterliegt gesonderten gesetzlichen Bestimmungen. Auch für das Fischen benötigt man eine eigene Berechtigung. In wenigen Fällen (in der Regel bei kleineren Seen) können die Bundesforste auch über das Wasser verfügen. Das Wasser kann aber auch hier zumindest im Rahmen des kleinen Gemeingebrauchs genutzt werden. Darüber hinaus ist an Bundesforste-Seen immer auch das Baden erlaubt, sofern es keine öffentlich-rechtlichen Badeverbote gibt (z.B. aus Naturschutzgründen).
An öffentlichen Gewässern wie dem Attersee, dem Traunsee oder dem Wörthersee gilt der große Gemeingebrauch – und zwar dort, wo Land von Wasser regelmäßig überspült wird. Somit dürfen Erholungssuchende Flächen betreten, die erkennbar regelmäßig von Wasser überspült sind, wo also z. B. Steine mit Algen überwachsen sind. Private Uferflächen sind meist auch als solche ersichtlich. An vielen Seen gibt es aber sehr schöne öffentliche Bademöglichkeiten, wo der gesamte Uferbereich genutzt werden kann. Allein die Bundesforste stellen mehr als 50 frei und kostenlos zugängliche Naturbadeplätze und viele weitere Flächen an Seen zur Verfügung. zu den Badeplätzen
Die Flächen rund um die Seen waren historisch gesehen zumeist in bäuerlichem Eigentum – also schon immer in Privatbesitz. Bis in die 1950er Jahre, als die Landwirtschaft im Vordergrund stand, waren diese Flächen oft nicht viel wert, vor allem wenn es sich um sogenannte „saure Wiesen“ handelte. Daher waren die Grundstücke lange Zeit recht günstig zu haben. Das hat sich mit der Entwicklung des Tourismus verändert, Grundstücke wurden begehrter und auch teurer. Privatverkäufe nahmen zu. In den letzten Jahrzehnten wurden an attraktiven Seen Flächen in den zweiten und dritten Reihen bzw. auch noch dahinter verbaut. Darauf hatten und haben die Bundesforste keinen Einfluss, da dies seitens der Gemeinden bzw. von der örtlichen und regionalen Raumplanung entschieden (und genehmigt) wird.
Die öffentlich zugängliche Fläche an Bundesforste-Seen ist in den letzten Jahren mehr geworden. Wo immer es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, kaufen die Bundesforste Seeufergrundstücke an. Wir ermöglichen damit entweder den öffentlichen Seezugang oder schützen Naturufer. Dabei arbeiten wir eng mit Ländern und Gemeinden zusammen. Mittlerweile kann man über 50 Naturbadeplätze an 15 Seen kostenlos nutzen. zu den Badeplätzen
In Kärnten beispielsweise haben die Bundesforste 2001 zehn Seen in die Betreuung übernommen und stellen dort eine Seeuferfläche von rund 30.000 m² zur Verfügung. Dazu gehören die kostenlos und frei zugänglichen ÖBf-Naturbadeplätze an Wörthersee, Millstätter See, Afritzer See und Flatschacher See und auch Promenaden oder Parks sowie Flächen für Gemeinde-Strandbäder. Dazu kommen noch unverbaute Naturufer wie Teile der Südseite des Millstätter Sees, die von allen genutzt werden können. 2011 haben die Bundesforste ebenso am Wörthersee zwei Badeplätze mit in Summe über 1.000 m² von der ASFINAG gekauft und damit den freien Seezugang erhalten. 2019 wurde ein Ufergrundstück am Wörthersee in der Gemeinde Techelsberg gekauft und ein Renaturierungsprojekt des gefährdeten Schilfgürtels gestartet. Dieser Uferstreifen wurde 2024 um ein angrenzendes Grundstück, das die ÖBf aus privater Hand erworben haben, erweitert. Mit beiden Ankäufen zusammen stehen mittlerweile rund 400 Meter Uferlinie wieder in öffentlichem Eigentum.
Auch in Oberösterreich gibt es eine bewährte und enge Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und wie mit Kärnten wurden auch hier die Verträge mit dem Land 2022 erneuert. In den letzten Jahren wurde der öffentlich und kostenlos zugängliche ÖBf-Naturbadeplatz Huthausaufsatz in Weyregg am Attersee erweitert und qualitativ aufgewertet. Die Liegewiese wurde um knapp zwei Drittel größer, außerdem wurden moderne Sanitäreinrichtungen und ein Kiosk mit Terrasse errichtet. Darüber hinaus konnte eine vormals privat genutzte Fläche in Unterbuchberg am Attersee der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und weitere Flächen in den Gemeinden Schörfling und Seeleiten attraktiviert werden.
Nicht jede Seeuferfläche ist aber für die öffentliche Nutzung geeignet. Voraussetzungen sind z. B. die Erreichbarkeit über öffentliche Wege, eine entsprechende Größe und Topographie, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Pkw oder die Möglichkeit, Sanitäranlagen zu errichten.
Aus der Bewirtschaftung der Seen und Seeufer erzielen wir kontinuierliche Einnahmen. Wir vermieten oder verpachten Seeflächen für behördlich genehmigte Stege, Bootshäuser oder Bojen sowie nicht öffentlich zugängliche Uferabschnitte. Dabei setzen wir auf transparente und marktkonforme Tarife, die je nach See variieren. Aktuell bestehen rund 8.000 Verträge mit Privatpersonen, Gemeinden, Ländern oder Unternehmen (Schifffahrtsgesellschaften, Tauchschulbetreiber, Bootsvermieter etc.). Für Anrainergemeinden, gemeinnützige oder Hilfs-Organisationen gewähren die Bundesforste umfangreiche und langfristige Ermäßigungen.
Grundsätzlich gilt, dass man für Seeeinbauten behördliche Bewilligungen benötigt. Die Vergabe etwaiger Motorbootslizenzen oder die Anzahl sowie die Größe von Seeeinbauten werden ausschließlich von den jeweils verantwortlichen Behörden der Bundesländer vorgegeben bzw. genehmigt. In OÖ braucht auch das Setzen von Bojen eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Verpachtet oder vermietet wird jeweils die Seegrundfläche, also die Grundfläche unter einem Steg oder die Fläche, die dem Schwendradius einer Boje entspricht.
Ja, grundsätzlich ist das Tauchen in den Seen mit großem Gemeingebrauch erlaubt. Genaue Regelungen für die nicht-öffentlichen Gewässer und Informationen zu gültigen Tauchzonen und -zeiten sowie Dive Cards sind bei der ARGE Tauchen oder dem Tauchsportverband Österreich erhältlich. Die Dive Card gilt als Berechtigung für mehrere im Privatbesitz der Bundesforste befindliche Seen wie z. B. Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Hallstättersee, Erlaufsee und Grundlsee.
Grundsätzlich ist das Baden für Hunde in Bundesforste-Seen erlaubt. Allerdings sind örtliche behördliche Bestimmungen zu beachten, die das Baden von Hunden z. B. in bestimmten Bereichen aus Gründen des Naturschutzes, in Seebädern aus hygienischen Gründen oder aufgrund ortspolizeilicher Verordnungen der Gemeinde verbieten können. Da die meisten Naturbadeplätze der Bundesforste von den jeweiligen Ortsgemeinden verwaltet werden, entscheiden die Gemeinden, ob die Mitnahme von Hunden erlaubt ist oder nicht.
Beispielsweise kann der ÖBf-Naturbadeplatz am Ödensee auch mit Hunden genutzt werden, ebenso die Badeflächen entlang des Vorderen Langbathsees. Auch die Naturufer am Millstätter See, Hallstätter See oder Grundlsee eigenen sich für ein erfrischendes Hundebad im See. Auf den meisten ÖBf-Naturbadeplätzen haben die Gemeinden hingegen die Mitnahme von Hunden untersagt, da es sich oft um kleinere und intensiv genutzte Flächen handelt. Wir ersuchen, die örtlichen Hinweise zu beachten.
Die Bundesforste betreuen und bewirtschaften 74 der größeren Seen sowie mehr als 2.000 km Fließgewässer und zählen damit zu den größten Gewässerbewirtschaftern in Österreich. Neben der Verpachtung von und der Lizenzvergabe in rund 550 Fischereirevieren betreiben die Bundesforste am Hallstätter See, Grundlsee oder Toplitzsee eine eigene Fischerei. Gefischt wird während der Sommermonate und nur so viel Fisch, wie wieder nachwächst. Alle verfügbaren Lizenzen und Angebote für Pachtgewässer finden Sie auf www.bundesforste-fischerei.at.
Wir wollen dazu beitragen, gemeinsam mit allen Verantwortlichen, die uns anvertrauten Gewässer bestmöglich zu schützen und im Sinne der Nachhaltigkeit für kommende Generationen zu erhalten. Dazu gehören auch Seenreinigungsaktionen. Sie finden auf Initiative der Bundesforste in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern – Tauchvereinen, Wasserrettung, freiwilligen Feuerwehren und Gemeinden – regelmäßig statt. Dabei werden vor allem stark frequentierte Seeuferbereiche sowie der Grund der Seen von Schmutz und Unrat befreit. Denn Abfälle wie Dosen, Flaschen und Plastikmüll oder auch Sperrmüll von Gartenmöbeln über Fahrräder bis hin zu alten Booten haben an bzw. in den Gewässern nichts verloren. Besonders wichtig ist die Entfernung von umweltschädlichen Objekten wie Autobatterien, Kühlschränken oder Treibstoffbehältern. Ein großer Teil der Gegenstände gelangt durch Stürme, Wind und Wetter in die Seen und nicht durch absichtliche Entsorgung. Die umweltgerechte Entsorgung des geborgenen Mülls übernehmen die Bundesforste in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Die Überwachung der Wasserqualität ist eine behördliche Aufgabe. Das Einleiten von Schadstoffen in einen See ist verboten und strafbar.