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Nachhaltige Seenbewirtschaftung

Die Österreichischen Bundesforste pflegen, schützen und bewirtschaften 74 Seen mit jeweils mehr als einem Hektar Wasserfläche für die Republik Österreich.

ÖBf-Naturbadeplatz „Edelweißbad“ am Wörtersee © ÖBf/W. Simlinger
ÖBf-Naturbadeplatz „Edelweißbad“ am Wörtersee © ÖBf/W. Simlinger

Die Österreichischen Bundesforste pflegen, schützen und bewirtschaften 74 Seen mit jeweils mehr als einem Hektar Wasserfläche für die Republik Österreich. Oberstes Prinzip für die Seenbetreuung ist die Nachhaltigkeit. Das bedeutet den Schutz der Natur, die Möglichkeit für öffentlichen Seezugang sowie Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu berücksichtigen.
 

Öffentlicher Seezugang: Erholung an den schönsten Gewässern Österreichs

Den Bundesforsten ist der Erhalt und die Erweiterung des öffentlichen Seezugangs ein großes Anliegen. Die gesamte, frei zugängliche Seeuferlänge an Bundesforste-Seen beträgt mehr als 200 Kilometer. Zusätzlich stellen die Bundesforste rund 348.000 Quadratmeter Uferflächen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise über 50 frei zugängliche, öffentliche Naturbadeplätze an beliebten Seen sowie Uferbereiche für Promenaden, Parks und Strandbäder mit insgesamt rund 141.000 Quadratmetern und weitere kleinere Seezugänge.

Weiters kaufen die Bundesforste, wo immer es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, Seeufergrundstücke an, mit dem Ziel, entweder den öffentlichen Seezugang zu ermöglichen oder Naturufer zu schützen. 2024 und 2019 wurden von den Bundesforsten beispielsweise zwei rund 500 Quadratmeter große Ufergrundstücke am Wörthersee in der Gemeinde Techelsberg aus privater Hand gekauft. 2011 haben die ÖBf zwei Badeplätze ebenso am Wörthersee mit über 1.000 Quadratmeter von der ASFINAG angekauft und den freien Seezugang erhalten.
 

Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse um die Seen historisch entwickelt?

Historisch betrachtet waren die Flächen rund um die Seen zumeist in bäuerlichem Eigentum – also in Privatbesitz. Bis in die 1950er-Jahre, als die Landwirtschaft im Vordergrund stand, waren diese Flächen oft nicht viel wert, vor allem wenn es sich um sogenannte „saure Wiesen“ handelte. Daher waren die Grundstücke lange Zeit recht günstig zu haben. Das hat sich mit der Entwicklung des Tourismus verändert, Grundstücke wurden begehrter und auch teurer. Privatkäufe nahmen zu. In den letzten Jahrzehnten wurden an attraktiven Seen Flächen auch in den zweiten und dritten Reihen bzw. noch dahinter verbaut. Darauf hatten und haben die Bundesforste keinen Einfluss, da dies seitens der Gemeinden bzw. von der örtlichen und regionalen Raumplanung entschieden (und genehmigt) wird.

Von den frei zugänglichen Seeuferflächen der Bundesforste ist der weitaus überwiegende Teil bereits öffentlich nutzbar – als Naturbadeplatz, Park, Promenade oder als Fläche für öffentliche Strandbäder in den Seegemeinden (siehe oben). Insgesamt gibt es an den 74 ÖBf-Seen rund 300 Verträge mit Privaten zur Nutzung kleinerer Badeplätze (mit einer durchschnittlichen Fläche von jeweils 150 Quadratmeter).

Das liegt im Wesentlichen daran, dass aus Sicht der Bundesforste nicht jede Seeuferfläche für die öffentliche Nutzung oder als Bade- und Erholungsfläche geeignet ist. Voraussetzungen sind z. B. die Erreichbarkeit, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Pkw ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, das Vorhandensein von Sanitäranlagen, die Zustimmung der Gemeinde sowie eine entsprechende Größe und Topographie des Grundstücks. So eignen sich Naturufergrundstücke beispielsweise nicht als Bade- oder Erholungsfläche aufgrund eines steil in den See abfallenden Felsens oder wenn der Wald direkt an das Wasser angrenzt – wie dies z. B. am Südufer des Millstätter Sees der Fall ist. Auch naturschutzfachliche Kriterien müssen berücksichtigt werden.
 

Bojen und Stege

Der Grund eines Sees, auch Wanne genannt, gehört bei privaten wie bei öffentlichen Seen dem Seeeigentümer. Als Eigentümer des Seegrunds verpachten die Bundesforste an ihren Seen auch Seeflächen, z. B. für Bojen und Stege, sowie schmale Uferstreifen, die nicht öffentlich zugänglich sind, sondern einem privaten Grundstück vorliegen (sogenannte Vorliegerflächen). Insgesamt gibt es an den 74 ÖBf-Seen rund 8.000 Verträge mit Privaten, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen zur Nutzung von Seeflächen.

2023 lagen die Erlöse aus der Bewirtschaftung aller ÖBf-Seen bei rund 13 Millionen Euro. Das entspricht nur etwas weniger als 4 Prozent der Gesamtbetriebsleistung der ÖBf-Gruppe (344,7 Mio. Euro).
 

Mehr Informationen zur ÖBf-Seenbewirtschaftung 

Übersicht Liegenschaftseigentum Republik Österreich – Österreichische Bundesforste (Stand 1.7.2024)

 

Pressekontakt

Österreichische Bundesforste

Andrea Kaltenegger

Leitung Kommunikation & Unternehmenssprecherin
+43 (2231)-600-1521
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