Gerichtsurteil zur Wildtierfütterung im Gasteiner Angertal
- Landesverwaltungsgericht bestätigt: Waldverwüstung durch zu hohe Wildstände
- Großflächiger Ausfall und Absterben von Forstkulturen
- Reduktion des Wildstandes bis 2021 auf ein lebensraumverträgliches Ausmaß
- Öffentliches Interesse an intakten Schutzwäldern überwiegt das Einzelinteresse an hohen Wildständen
(Salzburg/Purkersdorf) Der hohe Rotwildstand in einem ehemals verpachteten Jagdrevier der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) im Gasteiner Angertal (Salzburg) hatte in den letzten Jahren zu massiven Waldschäden in den dortigen Schutzwäldern geführt. Gegen den ehemaligen Jagdpächter wurde auf Antrag der Bundesforste von der BH St. Johann ein Verfahren nach §16 (5) „Waldverwüstung“ lt. Forstgesetz eingeleitet und die bescheidmäßige Reduktion des Rotwildstandes aufgetragen. Der ehemalige Jagdpächter hat dagegen Beschwerde erhoben und verlangt, den Maßnahmenbescheid ersatzlos aufzuheben und das Waldverwüstungsverfahren einzustellen.
Die aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bestätigt nun im Wesentlichen die Feststellungen der Behörde aus 1. Instanz: Der Tatbestand der „Waldverwüstung“, das heißt außerordentliche Waldschäden auf großer Fläche aufgrund deutlich überhöhter Wildstände, wurde erneut bekräftigt. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts stellt fest, dass „auf den verfahrensgegenständlichen Flächen durch massive Wildschäden - verursacht vorrangig durch Rotwild - es großflächig zum Ausfall und zum Absterben von Forstkulturen gekommen ist.“ Wörtlich heißt es weiter: „Dies hat jetzt zur Folge, dass derzeit die verfahrensgegenständlichen Wälder nicht oder zu gering bestockt sind, um zukünftig die im Forstgesetz geforderten Schutzfunktionen der Wälder erfüllen zu können.“ Und „dass die Ursachen in weiten Bereichen im Vorhandensein eines überhöhten Rotwildbestandes liegen.“ Deswegen ist es notwendig, „eine Wildstandsreduktion bzw. Wildstandsregulierung auf ein für die Wiederbewaldung verträgliches Maß für die in diesem Bereich vorhandenen Schalenwildarten … herbeizuführen“, so heißt es in dem Erkenntnis.
Absenkung des Wildstandes für gesunde Schutzwälder
Der weit überhöhte Rotwildfütterungsstand muss nunmehr in zwei Etappen bis 2021 gesenkt werden. Sollten amtliche Wildzählungen diese Absenkung nicht bestätigen, ist die Rotwildfütterung aufzulösen. Das Landesverwaltungsgericht bezeichnet in seinem Erkenntnis auch das gezeichnete „Horrorszenario eines Auftrags der belangten Behörde zur Ausrottung des Rotwilds im Gasteinertal“ als „nicht stichhaltig und nachvollziehbar“. Es gehe lediglich um die Absenkung des Rotwildstands auf ein für den Schutzwald erträgliches Ausmaß. Durch Auflagen wird sichergestellt, dass die Reduktion in tierschutzgerechter Form erfolgen kann.
Ziel der Bundesforste sind intakte Schutzwälder mit einem lebensraumangepassten Wildstand und gesunden Wildtieren, die möglichst naturnah leben können. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts bestätigt die Wichtigkeit für ein gesundes Gleichgewicht von Wald und Wild – auch im Gasteiner Angertal.
Gefährdung der Schutzwälder – öffentliches Interesse überwiegt
In Zeiten des Klimawandels und zunehmender Naturgefahren sind intakte Schutzwälder wichtiger denn je, wie nicht zuletzt die außerordentlichen Schneemassen des heurigen Winters gezeigt haben. Und auch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts bestätigt schlussendlich, „dass dem Interesse an der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung der Funktion eines Schutzwaldes regelmäßig deutlich höheres Gewicht zukommt als dem Interesse eines Jagdinhabers an der Erhaltung eines bestimmten Wildstandes.“
Rückfragehinweis
Österreichische Bundesforste
Andrea Kaltenegger
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