Erlaufsee (c) ÖBf-Archiv/Wolfgang Simlinger

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreier Zugang ist uns wichtig!

Die Österreichische Bundesforste AG ist bestrebt und bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.bundesforste.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen leidglich teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Sie wird dementsprechend überarbeitet bzw. aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht vollständig erfüllt. Wir werden alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

Einige Seiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt. Wir werden die betroffenen Link-Texte überarbeiten.

Die Sprungmarken-Links zu den Seitenbereichen "Inhalt", "Hauptmenü", "Untermenü" und "Suche" sind im älteren Browser Internet Explorer 11 nicht vollständig nutzbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) bei Verwendung des IE 11 nicht erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind auf der Video-Plattform Youtube  gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht vollständig erfüllt. Eine Behebung würde unserer Meinung nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. Für Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte auf Grundlage einer gemeinsam mit Siteimprove GmbH vorgenommenen Bewertung nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ist uns dabei ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen im Zuge der Nutzung unserer Website Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern oder einschränken bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an birgit.ginzler (c) bundesforste.at. Um das Problem rasch zu lokalisieren und zu lösen, beschreiben Sie bitte das Problem und führen die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt
Österreichische Bundesforste AG
Online-Kommunikation
E-Mail: birgit.ginzler (c) bundesforste.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

Stand: 15. Dezember 2020

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