Nachhaltige Seenbewirtschaftung

Rund 8.000 Seen-Verträge

Neben Naturschutz und freiem Seezugang umfasst die Seenbewirtschaftung der Bundesforste auch die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung der Gewässer. Rund 8.000 Seen-Verträge pflegen die ÖBf mit Privatpersonen, öffentlichen sowie kommunalen Institutionen (Gemeinden, Tourismusverbänden etc.) oder kommerziellen Unternehmen (Schifffahrtsgesellschaften, Tauchschulbetreibern, Bootsvermietern etc.).

Eigentumsverhältnisse

Als Eigentümer gehört den Bundesforsten naturgemäß meist der Seegrund, auch Seewanne genannt, sowie der sogenannte „Badewannenrand“, also die meist schmale Linie im Bereich zwischen Ufer und Wasser. Seeufergrundstücke sind nur wenige in ÖBf-Besitz. Den Großteil davon stellen die Bundesforste bereits heute als Naturbadeplatz oder öffentliche Erholungsfläche kostenlos zur Verfügung.
Der überwiegende Teil der Erlöse wird aus der Vermietung von Seewannenflächen für die Errichtung von Bojen, Stegen und anderen Seeeinbauten (z.B. Bootshaus) auf Basis marktkonformer Entgelte erzielt. Auch öffentlich nicht erreichbare Seezugänge – meist sind dies schmale Uferbereiche, die privaten Seegrundstücken vorgelagert sind – werden gegen Entgelt für das Recht der exklusiven Privatnutzung verpachtet.  
Für Anrainergemeinden, gemeinnützige oder Hilfs-Organisationen gewähren die Bundesforste umfangreiche und langfristige Ermäßigungen bis zu 100 %.

Seeeinbauten und Wassersport

Die Anzahl der Bojen im See, die Vergabe etwaiger Motorbootslizenzen oder die Anzahl sowie die Größe von Seeeinbauten werden ausschließlich von den jeweils verantwortlichen Behörden der Bundesländer vorgegeben bzw. genehmigt. Alle Angebote an und in Bundesforste-Seen werden öffentlich in der ÖBf-Immobiliendatenbank ausgeschrieben.

Die ÖBf-Seen-Experten in ganz Österreich stehen Ihnen gerne für Anfragen zur Verfügung.

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