Rund 8.000 Seen-Verträge
Neben Naturschutz und dem Erhalt bzw. Ausbau des freien Seezugangs umfasst die Seenbewirtschaftung der Bundesforste auch die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung der Gewässer. Rund 8.000 Seen-Verträge pflegen die ÖBf mit Privatpersonen, öffentlichen sowie kommunalen Institutionen (Gemeinden, Tourismusverbänden etc.) oder kommerziellen Unternehmen (Schifffahrtsgesellschaften, Tauchschulbetreibern, Bootsvermietern etc.).


Erlöse aus Seenbewirtschaftung
Der überwiegende Teil der Erlöse stammt aus der Vermietung von Seegrundflächen für die Errichtung und Nutzung von Bojen, Stegen sowie sonstigen Seeeinbauten wie Bootshäusern. Anzahl und Größe dieser Anlagen werden von den jeweils zuständigen Bundesländer-Behörden festgelegt und genehmigt.
Alle Entgelte basieren auf einem marktkonformen Tarifsystem und werden individuell pro See festgelegt. Für Anrainergemeinden sowie gemeinnützige und Hilfsorganisationen gewähren die Bundesforste umfassende Ermäßigungen von bis zu 100 Prozent.
Vergabe von Seeuferflächen
Seeuferflächen werden nur dann vergeben, wenn eine allgemeine Nutzung als Bade- und Erholungsraum nicht möglich ist. Kriterien dafür sind etwa die fehlende Erreichbarkeit über das öffentliche Wegenetz, naturschutzfachliche Einschränkungen oder unzureichende Möglichkeiten zur Infrastruktur-Errichtung. In solchen Fällen können diese Flächen beispielsweise als Kleinstbadeplätze an Privatpersonen oder an Tourismusbetriebe als Hotelbadeplätze vermietet werden.


Angebote an ÖBf-Seen
Aktuelle Angebote an und in Bundesforste-Seen werden öffentlich in der ÖBf-Immobiliendatenbank ausgeschrieben. Bei Interesse an der Anmietung eines Kleinstbadeplatzes ist eine unverbindliche Eintragung in die Vormerkliste möglich. Für Anfragen stehen außerdem ÖBf-Seen-Expert*innen in ganz Österreich gerne zur Verfügung.
