Richtiges und faires Verhalten im Wald
Der Wald erfüllt viele grundlegende Funktionen für uns Menschen: er reinigt Luft und Wasser, ist eine natürliche Klimaanlage, schützt vor Hochwasser, Lawinen und Steinschlag. Er ist ein sensibles Ökosystem, auf das wir gut aufpassen müssen. Nach dem Forstgesetz 1975 dürfen alle den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten – etwa zum Spazieren, Wandern oder Joggen. Um auf andere Waldnutzer*innen und auch tierische und pflanzliche Waldbewohner Rücksicht zu nehmen, gilt es ein paar Grundregeln zu beachten.
Aufenthalt im Wald
In unserer Freizeit dürfen wir uns alle im Wald aufhalten – unabhängig davon, wem der Wald gehört. Aber es gibt ein paar Ausnahmen: Nicht erlaubt ist das Betreten von Aufforstungsflächen, Flächen mit Bäumen unter 3 Metern Höhe, gesperrten Teilen des Waldes (z. B. wegen einer Jagd), Schutzzonen (z. B. Brutplätze) und Flächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen (z. B. Holzlager, Geräteabstellplätze etc.). Ein Waldbesuch erfolgt stets auf eigene Gefahr. Betreten bei Sturm, Eisanhang und zu viel Schnee ist nicht zu empfehlen, da hier leicht Äste abbrechen oder ganze Bäume umfallen können.


Der Wald als Lebensraum
Der Wald ist ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Auch wir Menschen legen Wert darauf, dass sich Gäste respektvoll in unserem Zuhause benehmen. Also: Bitte keinen Lärm machen, Tieren nicht zu nahe kommen und nicht berühren. Verwaiste und kranke Tiere bitte dem örtlichen Förster melden. Keine Jungbäume, Sträucher und andere Pflanzen ausreißen. Außerdem sollen Besuche im Wald 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang meiden, um den Wildtieren so wenig Stress wie möglich zu bereiten. In dieser Zeit sind sie nämlich besonders aktiv.
Spazierengehen, Wandern und Laufen
Spazierengehen, Wandern und Laufen ist im Wald besonders schön und auch erlaubt. Bitte auf den gekennzeichneten Wegen bleiben und den Wald spätestens bei Einbruch der Dämmerung verlassen.


Radfahren und Mountainbiken
Radfahren und Mountainbiken sind erlaubt, wenn der Waldeigentümer zustimmt. Die Bundesforste entwickeln und erweitern das Mountainbikenetz in ihren Wäldern in Zusammenarbeit mit lokalen Radvereinen oder Tourismusverbänden laufend. Die Wege sind eigens dafür gekennzeichnet. Bitte auf andere Waldbenutzer und Tiere achten!
Reiten
Auch mit dem Pferd darf man nur im Wald unterwegs sein, wenn der Eigentümer es erlaubt. Bitte immer nur die dafür vorgesehenen Wege benützen. In manchen Regionen ist der Erwerb einer eigenen Reitmarke notwendig.


Hunde
Der Wald ist Lebensraum für zahlreiche Tiere. Um diese nicht zu beunruhigen, sind Hunde immer an der Leine zu führen. Achtung: Jäger haben gemäß den Bestimmungen des Jagdgesetzes das Recht, gegen wildernde Hunde im Ernstfall auch mit der Waffe einzuschreiten.
Feuer und Grillen
Feuer bedeutet für den Lebensraum Wald und seine Bewohner eine große Gefahr, vor allem bei längeren Trockenzeiten und Hitze. Deshalb ist Feuermachen im Wald verboten, außer der Waldbesitzer erlaubt es an gekennzeichneten Stellen. Brennende Gegenstände und Zigaretten dürfen im Wald nicht weggeschmissen werden, da diese Brände auslösen können.


Müll
Plastikflaschen, Taschentücher, Zigarettenstummel & Co haben im Wald nichts verloren! Sie gefährden Pflanzen- und Tierarten, verunreinigen Boden und Gewässer. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie keinen Müll im Wald hinterlassen, sondern ihn richtig entsorgen. Man soll den Wald immer so verlassen, wei man ihn beim nächsten Besuch wieder vorfinden möchte.
Camping
Das Campieren und Übernachten im Wald ist sicher abenteuerlich, jedoch ebenfalls nur mit Zustimmung des Grundeigentümers und auf eigens dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.


Der Wald als Arbeitsplatz
Unser Wald braucht Pflege und Schutz, damit er auch in Zukunft wachsen kann. Außerdem wollen wir den nachwachsenden Rohstoff Holz nutzen und damit klimaschädliche Materialien ersetzen. Dafür sind bestimmte Maßnahmen wie die einer nachhaltigen Aufforstung, Holzernte, die Pflege von Jungbäumen, die Sanierung von Forstwegen etc. notwendig. Der Wald darf keinesfalls betreten oder befahren werden, wenn eine Sperrgebietstafel (forstlich=gelb oder jagdlich=grün) aufgestellt wurde. Hier herrscht zu dieser Zeit Lebensgefahr – das Waldstück ist daher aus Sicherheitsgründen gesperrt.