Die Jagdangebote der Bundesforste
Derzeit bestehen rund 1.600 Jagdverträge in drei unterschiedlichen Formen:
Bei der Verpachtung handelt es sich um die klassische Art der Verwertung, von der repräsentativen Großjagd bis zum begehrten Kleinrevier. Die unterschiedlichen Reviere werden dabei über die gesamte Jagdperiode hinweg vergeben, wobei die Jagdpächterin bzw. der Jagdpächter sowohl für die Abschussplanung als auch dessen Erfüllung verantwortlich ist.
Abschuss- oder Pirschverträge ermöglichen mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung als Verpachtungen, da die Laufzeit im Regelfall kürzer ist. Die Bundesforste als Vertragspartner zeichnen sich in bei dieser Art von Verträgen für die Abschussplanung verantwortlich und haften somit auch für die Abschusserfüllung.
Jagderlebnisse mit bundesforstlicher Pirschbegleitung werden auf wenigen ausgewählten Flächen vergeben. Unter anderem geht es hierbei um Einzelabschüsse von meist höherwertigen Trophäenträgern. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Forstbetrieb.
Als freilebende Tiere, die sich von natürlichen Ressourcen ernähren, liefert Wild qualitativ und ökologisch besonders hochwertiges Fleisch. Von unseren Jagdkunden erwarten wir besondere Sorgfalt im Umgang mit dem Lebensmittel Wildbret – bei Eigenverwertung gleichermaßen wie bei der Vermarktung.
Wildbret-Interessenten wenden sich entweder an die örtliche Jägerschaft oder an spezialisierte Fleischhauer ihrer Region.