BirdLife und ÖBf
Ziel der Kooperation zwischen der Österreichischen Bundesforsten und BirdLife Österreich ist es, grundlegende Schutzmaßnahmen für (Wald-) Vogelarten festzulegen und diese auf der Fläche der Österreichischen Bundesforste umzusetzen.
Fast die Hälfte der österreichischen Waldvogelarten ist auf der Roten Liste Österreichs gelistet und als gefährdet oder potentiell gefährdet eingestuft. Diese Arten benötigen Waldstrukturen, die durch die heutigen Nutzungsformen des Waldes zurückgegangen sind. Der Schutz von Waldvogelarten verstärkt auch den Schutz von anderen Arten, wie zum Beispiel von Flechten über Totholzkäfer bis hin zu Säugetieren. Betrachtet man die gesamt Waldflächen der ÖBf, so sind folgende Habitate am wichtigsten für die Rote Listen Arten: Bauminseln von hohem Alter innerhalb eines Bestandes, Waldränder und ein ausreichendes Ausmaß von Totholz. Je nach Waldtyp sind die Prioritäten bei den Habitateigenschaften- und strukturen unterschiedlich verteilt, aber wesentliche Eigenschaften für jeden Waldtyp sind der Bestand von Altholzinseln und Waldrändern. Schritte für den Schutz von Waldvögeln sind besonders in Eichen- und Buchenwäldern sowie auch in Fichte-Tannen-Buchen Wäldern nötig.
Altholzinseln sind für die Vitalität der gefährdeten Waldvogelarten wichtig, da diese genügend Habitatstrukturen aufweisen, wie zum Beispiel Bäume mit großem Umfang und Totholz. Totholz spielt eine zentrale Rolle im Waldökosystem, da es eine wichtige Nahrungsquelle und Brutmöglichkeit für Vögel darstellt. Es determiniert außerdem die Artenzusammenstellung und die Populationshäufigkeit von Vogelgesellschaften. Totholz, in großer Dimension, ist sehr relevant für den Naturschutz kommt aber in bewirtschafteten Wäldern nicht in ausreichendem Ausmaß vor.
Aufgrund dieses Hintergrunds, haben sich BirdLife Österreich und die ÖBf zusammengetan, um Maßnahmen zu implementieren, die den Schutzstatus von Vögeln auf Flächen der ÖBf verbessern. Es wurden gemeinsame Ziele festgelegt, die innerhalb der vereinbarten Kooperation erreicht werden sollen. Folgende Vogelschutzmaßnahmen werden umgesetzt:
· Etablierung von Biodiversitätsinseln mit einem Alter über 120 Jahre
· Anhebung der Totholzmenge und des Totholzvolumens
· Schutz und Ausweisung von Biotopbäumen
Diese Maßnahmen sollen zu einer Verbesserung der oben geschilderten Situation führen. „Nachhaltigkeit“ wird nicht nur aus forstlicher Perspektive betrachtet, sondern auch aus Sicht des Vogelschutzes. Diese Maßnahmen sollen auch ein Bewusstsein bei den ÖBf-MitarbeiterInnen schaffen und eine Möglichkeit darstellen, den Vogelschutz in die tägliche Arbeit zu integrieren. Die Maßnahmen, die gesetzt werden, sind damit ein wichtiger Beitrag, um die Biodiversität im Wald weiter zu erhalten und auszubauen.
Diese Biodiversitätsinseln sollen sich durch günstige Habitateigenschaften- und strukturen für Waldvögel auszeichnen und zum Schutz dieser, teilweise gefährdeten, Waldvogelarten beitragen.
Das angestrebte Ziel bis 2020 war 4 ausgewiesene Biodiversitätsinseln pro Revier, somit 480 Altholzinseln à mindestens 1 ha. Die Kriterien für die Ausweisung einer Fläche als Biodiversitätsinsel waren ein hohes Bestandsalter bzw. über der ortsüblichen Umtriebszeit, eine Mindestgröße von 1 ha bis max. 3-5 ha, ein mind. 40-jähriger angrenzender Bestand und lebende, alte, wie tote Bäume von großer Dimension (ab 35 cm BHD) ohne Forstschutzrisiko.
Diese Maßnahme soll zur nachhaltigen Verbesserung in der von Waldvogelarten benötigten Habitatlandschaft bringen und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Als Zielarten wurden in den einzelnen Lebensraumtypen folgende ausgewählt, die bevorzugt diese Biodiversitätsinseln nutzen können:
Auwald: Mittelspecht, Halsbandschnäpper
Eichenwald: Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Zwergschnäpper
(Tiefland-) Kiefernwald: Ziegenmelker
Buchenwald: Weißrückenspecht, Halsbandschnäpper, Zwergschnäpper
Fichten-Tannen-Buchenwald: Weißrückenspecht, Grauspecht, Raufußkauz
Montaner/subalpiner Nadelwald: Dreizehenspecht, Sperlingskauz, Raufußkauz
Im Vorfeld hierzu erfolgte eine Bestandsaufnahme von potentiell geeigneten Gebieten durch die Forsteinrichtung in Abstimmung mit den Revierleitern. An der Ausweisung von Biodiversitätsinseln wurde laufend gearbeitet und die Auswahl der Flächen wurde durch Expert*innen von BirdLife Österreich unterstützt. Ein Begehungsprotokoll legte die betriebsinterne dauerhafte Verortung (digital und ggf. in der Natur) jeder begangenen Fläche fest und lieferte den Nachweis, ob sich diese als Biodiversitätsinsel eignet.
30 Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Österreichischen Brutvogelatlas im Jahr 1993 liegt nun für den Beobachtungszeitraum 2013 bis 2018 das aktualisierte Standardwerk vor. Der Österreichische Brutvogelatlas 2013–2018 liefert vielerlei Hinsicht eine Basis für einen erfolgreichen Natur- und Vogelschutz in Österreich und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung bundesweiter Naturschutzvorhaben.
| Steckbriefe ausgewählter Waldvogelarten | 1,2 MB |
