Unterwegs im Wald
Der Wald ist ein beliebter Freizeit- und Erholungsraum - für alle. Laut Forstgesetz 1975 haben alle das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Wir sind als Gäste willkommen – und sollten uns deshalb respektvoll verhalten. Denn der Wald ist auch wertvoller Lebensraum für die heimische Fauna und Flora. Er ist ein sensibles Ökosystem, auf das wir gemeinsam aufpassen müssen. Selbst in entlegenen Naturlandschaften ist man nicht allein, auch wenn man Wild, Vögel, Insekten und die Vielfalt der Pflanzenwelt auf den ersten Blick nicht bemerkt.
Rücksichtsvolles Miteinander
Der Wald erfüllt darüber hinaus viele grundlegende Funktionen für uns:
- Er reinigt Luft und Wasser,
- ist eine natürliche Klimaanlage,
- schützt vor Hochwasser, Lawinen und Steinschlag.
- und er ist auch Arbeitsplatz, um den nachwachsenden Rohstoff Holz zu gewinnen.
Dazu kommt, dass immer mehr Menschen den Wald in ihrer Freizeit ganz unterschiedlich nützen wollen. Dieser Interessensausgleich kann nur gelingen, wenn wir uns rücksichtsvoll in der Natur verhalten. Das dient dem Schutz der Natur, dem fairen Miteinander und der eigenen Sicherheit. Ein paar einfache Spielregeln helfen dabei.
"Laut Forstgesetz 1975 haben alle das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten."
Ja, grundsätzlich stehen die Wälder allen offen, unabhängig davon, wem der Wald gehört. Spazierengehen, Wandern und Laufen ist im Wald besonders schön und auch erlaubt. Zu beachten ist, dass der Wald ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen ist. Auch wir Menschen legen Wert darauf, dass sich Gäste respektvoll in unserem Zuhause benehmen.
Zum Fair Play im Wald gehören:
- auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben
- keinen Lärm zu machen
- Tieren soll man nicht zu nahe kommen und sie nicht berühren
- Verwaiste und kranke Tiere werden am besten dem örtlichen Förster bzw. Försterin gemeldet
- Jungbäume, Sträucher und andere Pflanzen dürfen nicht ausgerissen werden.
- Außerdem sollte man Besuche im Wald in der Dämmerung – also rund 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang – vermeiden, in dieser Zeit sind die Wildtiere besonders aktiv.
Ausnahmen vom allgemeinen Betretungsrecht im Wald betreffen unter anderem Bereiche, in denen Forstarbeiten stattfinden. Sperren sind zur Sicherheit aller Beteiligten zu beachten. Auch aus Naturschutzgründen kann das Betreten des Waldes untersagt werden, z. B. auf Aufforstungsflächen.
Und zu beachten ist auch, dass ein Waldbesuch abseits von Straßen und markierten Wegen stets auf eigene Gefahr erfolgt. Vom Betreten bei Sturm, Eisanhang und zu viel Schnee ist unbedingt abzuraten, da hier Äste abbrechen oder ganze Bäume umfallen können.
Unser Wald braucht Pflege und Schutz, damit er auch in Zukunft wachsen kann. Außerdem wollen wir den nachwachsenden Rohstoff Holz nutzen und damit klimaschädliche Materialien ersetzen. Dafür sind bestimmte Maßnahmen wie die Holzernte, Durchforstungen, die Pflege von Jungbäumen, die Sanierung von Forstwegen oder die Wildtierregulierung mittels Jagd notwendig. Ein Waldgebiet darf keinesfalls betreten oder befahren werden, wenn eine Sperrgebietstafel (forstlich = gelb oder jagdlich = grün) aufgestellt wurde. Hier besteht zu dieser Zeit Lebensgefahr – das Waldstück ist daher aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Das Campieren und Übernachten im Wald ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers bzw. der -eigentümerin erlaubt.
Feuer bedeutet für den Lebensraum Wald und seine Bewohner eine große Gefahr, vor allem bei längeren Trockenzeiten und Hitze. Deshalb ist Feuermachen im Wald ohne schriftliche Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. der -eigentümerin verboten. Brennende Gegenstände und Zigaretten dürfen im Wald nicht weggeworfen werden, da diese Brände auslösen können. Zu beachten sind auch die Waldbrandverordnungen der Bundesländer.
Müll wie Plastikflaschen, Taschentücher, Zigarettenstummel und anderes haben im Wald nichts verloren. Sie gefährden Pflanzen- und Tierarten, verunreinigen Boden und Gewässer. Der Wald soll immer so verlassen werden, wie man ihn beim nächsten Besuch wieder vorfinden möchte.
Radfahren und Mountainbiken sind erlaubt, wenn der Waldeigentümer bzw. die -eigentümerin es erlaubt. Die Bundesforste entwickeln und erweitern das Mountainbikenetz in ihren Wäldern in Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Tourismusverbänden laufend. Aktuell stellen wir rund 2.500 km an Mountainbike-Strecken zur Verfügung. Die Wege sind eigens dafür gekennzeichnet. Wir ersuchen darum, jederzeit auf andere Waldbenutzer*innen und Tiere zu achten.
Mit dem Pferd darf man nur im Wald unterwegs sein, wenn der Waldeigentümer bzw. die -eigentümerin es erlaubt. Wir ersuchen darum, immer nur die dafür vorgesehenen Wege zu benützen. In manchen Regionen ist der Erwerb einer eigenen Reitmarke notwendig.
Der Wald ist Lebensraum für zahlreiche Tiere. Um diese nicht zu beunruhigen, ersuchen wir, Hunde immer an der Leine zu führen. Denn auch gut ausgebildete Hunde folgen mitunter ihren Instinkten, hören dann oft nicht mehr auf Zurückrufen und können Wildtiere hetzen, verletzen oder gar töten. Freilaufende Hunde können vor allem für Jungtiere ein großes Risiko darstellen.
Grundsätzlich gibt es keine generelle Leinenpflicht im Wald. Hundehalter*innen sind jedoch dafür verantwortlich, ihren Hund jederzeit im Einflussbereich zu halten, damit er keine Schäden anrichtet. Kommt es doch zu Schäden, ist die/der Hundehalter*in verantwortlich.
Auf Landesgesetzebene (z.B. Hundehaltergesetz) können zusätzliche Bestimmungen für die Bundesländer festgeschrieben werden. Auch Gemeinden können selbst bestimmen, ob auf ihrem Gebiet Leinenpflicht für Hunde gilt oder nicht.
Grundsätzlich darf man für den Eigengebrauch Pilze und Beeren im Wald sammeln. Verboten ist das nur, wenn es der Waldeigentümer bzw. die -eigentümerin ausdrücklich untersagt. Das Pilzesammeln zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers bzw. der -eigentümerin. Achtung: Es gibt auch viele giftige Pilzarten im Wald, die nicht verwechselt werden sollten.
Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften regeln, wie viele und welche Pilze man maximal ernten darf. Dabei geht es vor allem darum, das Biotop zu schützen, in dem die Pilze wachsen und eine wichtige Symbiose mit anderen Waldpflanzen eingehen. Mehr Infos zum Sammeln von Waldfrüchten – Pilze, Beeren und Waldobst – auf der Seite des BMLFRW
Einfach in den Wald gehen und dort Holz sammeln ist verboten. Bäume und alle Teile davon sind Eigentum des Waldeigentümers bzw. der -eigentümerin. Wer dennoch Holz sammelt, begeht Diebstahl und muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Ebenso verboten ist die Aneignung von Harz, Erde, Rasen oder sonstigen Teilen des Bodens. Außerdem dürfen Bäume, Wurzeln, Äste, liegende Stämme und Sträucher nicht beschädigt oder von ihrem Standort entfernt werden.
Speziell im Wienerwald, einem Waldgebiet am Rande einer Großstadt, hat das Klaubholzsammeln eine lange Tradition, die heute von manchen Personen noch aus Liebhaberei fortgesetzt wird. Bei Klaubholz handelt es sich nicht um Holzscheite zum Heizen, sondern lediglich um Anzündholz. Da abgestorbenes Holz aber auch ein wichtiger Lebensraum für unterschiedlichste Arten ist und wesentlich zur Humusbildung beiträgt, ist die Anzahl der ausgegebenen Klaubholzscheine auf wenige Dutzend pro Jahr beschränkt. Gesammelt werden dürfen am Boden liegende Äste sowie Kleinholz, aber nur so viel, wie man händisch tragen kann. Technische Hilfsmittel wie Sägen oder Motorsägen sind nicht erlaubt. Vergeben werden die Klaubholzscheine von den Revierleitungen der jeweiligen Wälder an Anrainer*innen. Die Klaubholz-Saison dauert etwa von April bis September, denn dazwischen ist das Holz meist sowieso zu nass. Außerdem müssen Ruhezeiten für Wildtiere eingehalten werden.
Kontakt
Andrea Kaltenegger
Leitung Kommunikation & Unternehmenssprecherin
+43 (2231)-600-1521