Gleichgewicht von Wald und Wild
Die Bundesforste bewirtschaften ihre Wälder nachhaltig und ganzheitlich. Wir bekennen uns zu einem Gleichgewicht von Wald und Wild, denn Wild gehört zu diesem Ökosystem dazu. Die Basis dafür bildet die sogenannte Mariazeller Erklärung, in der sich Vertreter*innen von Forst und Jagd das Ziel gesetzt haben, bundesweit ausgeglichene wald- und wildökologische Verhältnisse zu fördern.
Gesunde Ökosysteme als Lebensgrundlage
Zu viel Wild schadet dem Wald. Daher soll der Wildeinfluss ein für das jeweilige Ökosystem verträgliche Maß einnehmen, wie es in den Jagdgesetzen und Abschussverordnungen der Bundesländer, festgeschrieben ist. In laufenden Monitorings beobachten wir die Entwicklung von Wildverbiss an Jungbäumen sowie Schälung der Baumrinden und leiten daraus jagdliche Vorgaben ab. Besonders wichtig ist das ökologische Gleichgewicht für den nachhaltigen Umbau der Wälder hin zu klimafitten, artenreichen Mischwäldern und in den alpinen Schutzwäldern. Denn nur so können wir langfristig den Wald mit all seinen Funktionen erhalten, darunter auch die Lebensräume für die Wildtiere. Ein gesunder Wald ist der beste Tierschutz.
"Ein gesunder Wald ist der beste Tierschutz."
Wild gehört zum Lebensraum Wald. Durch eine nachhaltige Bewirtschaftung fördern die Bundesforste klimafitte Wälder und achten darauf, ausreichend natürliche Lebensräume mit einem vielfältigen Nahrungsangebot für alle Wildtiere zu gewährleisten.
Wildtiere sind von Natur aus gut an die kalte Jahreszeit in unseren Breitengraden angepasst. Was sie vor allem brauchen, ist Ruhe – jede zusätzliche Störung kostet lebenswichtige Energie.
Je nach regionalen Bedingungen und jagdgesetzlichen Vorgaben werden Rot- und Rehwild auch in unseren Wäldern gefüttert. Durch diese gezielte Lenkungsmaßnahme sollen wildschadensanfällige Gebiete im Winter entlastet werden und junge Bäume für den Wald der Zukunft ausreichend nachwachsen können. Auf Bundesforste-Flächen finden sich mehr als 1.000 Rehfütterungen und rund 230 Rotwildfütterungen, die von Jagdpächter*innen bzw. ÖBf-Mitarbeiter*innen regelmäßig mit artgerechten Futtermitteln befüllt werden. Auf andere, nicht artgerechte Nahrung oder sogar trophäenfördernde Futterzusätze wird bewusst verzichtet.
Grundsätzlich ist Wild dank evolutionärer Anpassungen in der Lage, „Notzeiten“ von einigen Wochen mit sehr wenig Nahrung gut zu überstehen, wenn es ungestört ist und die Reduktion des Stoffwechsels nicht unterbrochen wird.
Bei länger andauernden, extremen Witterungsbedingungen (z. B. „Jahrhundertwinter“) kann es sein, dass regional bestehende Fütterungsanlagen aufgrund der hohen Schneelage nicht mehr erreichbar sind oder sich Wild vermehrt in der Nähe von Siedlungen oder Verkehrswegen einfindet. In solchen Situationen können kurzfristig Notfütterungen erforderlich werden. Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen in unseren Forstbetrieben richtet sich bei Bedarf nach den jeweiligen Lebensraumbedingungen und jagdgesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer.
Wölfe genießen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU einen strengen Schutzstatus und dürfen grundsätzlich nicht bejagt werden. Demnach ist Österreich verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu gewährleisten. Auch das Naturschutzprotokoll zur Alpenkonvention* enthält diesbezüglich artenschutzrechtliche Bestimmungen. Die Bundesforste halten sich klar an die rechtlichen Grundlagen – der Schutzstatus gilt selbstverständlich auch in unseren Wäldern.
Die in manchen Bundesländern erlassenen Verordnungen ermöglichen derzeit eine Entnahme sogenannter Risiko-/ Schad- oder Problemwölfe unter Beachtung genauer Vorgaben. Diese Normen richten sich auch an die Bundesforste. Im Ausnahmefall ist ein Abschuss unter Berücksichtigung aller Vorgaben, sorgfältiger Prüfung sowie in enger Abstimmung mit den Behörden somit nicht auszuschließen. Dabei müssen stets die individuell vorliegende Situation berücksichtigt und die berührten Interessen sorgsam abgewogen werden.
Unsere Mitarbeiter*innen werden laufend geschult und tragen zu einem aktiven Monitoring bei:
- Dokumentation mittels Fotofalle
- Erkennen und Dokumentieren von Rissspuren
Dies geschieht in enger Kooperation mit anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen, Behörden und Naturschutzorganisationen.
Darüber hinaus setzen die Bundesforste auf Aufklärung und Bewusstseinsbildung auch bei unseren Jagdkund*innen und wollen Konfliktminderungen unterstützen.
Broschüre „Große Beutegreifer“
* Naturschutzprotokoll zur Alpenkonvention = völkerrechtliches Übereinkommen zum Schutz der Alpen, ratifiziert 2010
Kontakt
Andrea Kaltenegger
Leitung Kommunikation & Unternehmenssprecherin
+43 (2231)-600-1521